Aus Qualitätsgründen können wir wegen unserer Tätigkeitsschwerpunkte “Lasertherapie”, “Ästhetische Dermatologie” und “Phlebologie” leider bis auf weiteres gesetzlich versicherte Patienten, die keine regelmäßigen Stammpatienten bei uns sind, nur dann annehmen, wenn es sich dabei um Fragen der Lasertherapie, um Radiowelleneingriffe bei Krampfadern und um sogenannte Hausarztvermittlungsfälle handelt.
Für Hausarztvermittlungsfall-Patienten kann ein Hausarzt, ein hausärztlicher Internist oder (im Falle eines Kindes) auch ein Kinderarzt, soweit das für nötig erachtet wird, dass ausschließlich unsere Praxis aufgesucht wird, einen Überweisungsschein mit der einfachen Kennzeichnung „Hausarztvermittlungsfall“ ausstellen. Eine Überweisung, ohne den Zusatz „Hausarztvermittlungsfall“ reicht für eine Vorstellung bei uns nicht aus.
Hausarztvermittlungsfall-Patienten können vormittags am Montag, Mittwoch oder Freitag oder nachmittags am Montag und Dienstag zwischen 16 Uhr und 17.15 Uhr oder am Donnerstag zwischen 16 Uhr und 18.15 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung in unsere offene Akutsprechstunde kommen.