
FAQs zur Hautkrebsvorsorge
Wird die Hautkrebsvorsorge von den Krankenversicherungen bezahlt?
Alle gesetzlichen Krankenkassen vergüten die Hautkrebsvorsorge bei Patienten über 35 Jahre alle 2 Jahre. Zahlreiche Krankenkassen bieten sinnvoller Weise ihren Versicherten auch schon die Möglichkeit der Hautkrebsvorsorge unter 35 Jahren. Gern informieren wir Sie darüber, welche gesetzlichen Krankenkassen sich hierfür bereit erklärt haben.
Wie oft sollte man zur Hautkrebsvorsorge gehen?
Zur allgemeinen Hautkrebsvorsorge zählt ein konsequenter Sonnenschutz durch Vermeidung längerer direkter Sonneneinstrahlung sowie die Anwendung von Lichtschutzmitteln (Lichtschutzfaktor 50).
Wichtige Meldung
Aktuell leider Annahmestopp – davon ausgenommen: Ästhetikpatienten, Laserpatienten und Stammpatienten können weiterhin ohne feste Terminvereinbarung in unsere offene Sprechstunde kommen
Aus Qualitätsgründen können wir wegen unserer Tätigkeitsschwerpunkte “Lasertherapie”, “Ästhetische Dermatologie” und “Phlebologie” leider bis auf weiteres gesetzlich versicherte Neupatienten nur dann annehmen, wenn es sich dabei um Fragen der Lasertherapie oder...
Informieren Sie sich hier über unsere Terminvergabe. So vermeiden Sie unnötige Wartezeiten.