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Aus Qualitätsgründen  können wir wegen unserer Tätigkeitsschwerpunkte “Lasertherapie”, “Ästhetische Dermatologie” und “Phlebologie” leider bis auf weiteres gesetzlich versicherte Neupatienten nur dann annehmen, wenn es sich dabei um Fragen der Lasertherapie, um Radiowelleneingriffe bei Krampfadern  und um  sogenannte Hauarztvermittlungsfälle handelt.

Für diese  Hausarztvermittlungsfälle muss ein Hausarzt, ein hausärztlicher Internist oder im Falle eines Kindes ein Kinderarzt  einen Überweisungsschein mit der einfachen Kennzeichnung „Hausarztvermittlungsfall“  ausstellen. Ausschließlich  als sog. „Hausarztvermittlungsfall“  können auch  gesetzlich versicherte Neupatienten  vormittags am Montag, Mittwoch oder Freitag ohne  vorherige Terminvereinbarung in unsere offene Akutsprechstunde kommen.