Aus Qualitätsgründen können wir wegen unserer Tätigkeitsschwerpunkte “Lasertherapie”, “Ästhetische Dermatologie” und “Phlebologie” leider bis auf weiteres gesetzlich versicherte Neupatienten nur dann annehmen, wenn es sich dabei um Fragen der Lasertherapie, um Radiowelleneingriffe bei Krampfadern und um sogenannte Hauarztvermittlungsfälle handelt.
Für diese Hausarztvermittlungsfälle muss ein Hausarzt, ein hausärztlicher Internist oder im Falle eines Kindes ein Kinderarzt einen Überweisungsschein mit der einfachen Kennzeichnung „Hausarztvermittlungsfall“ ausstellen. Ausschließlich als sog. „Hausarztvermittlungsfall“ können auch gesetzlich versicherte Neupatienten vormittags am Montag, Mittwoch oder Freitag ohne vorherige Terminvereinbarung in unsere offene Akutsprechstunde kommen.