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Aus Qualitätsgründen  können wir wegen unserer Tätigkeitsschwerpunkte “Lasertherapie”, “Ästhetische Dermatologie” und “Phlebologie” leider bis auf weiteres gesetzlich versicherte Patienten, die keine regelmäßigen Stammpatienten bei uns sind, nur dann annehmen, wenn es sich dabei um Fragen der Lasertherapie, um Radiowelleneingriffe bei Krampfadern  und um  sogenannte Hausarztvermittlungsfälle handelt.

Für  Hausarztvermittlungsfall-Patienten kann ein Hausarzt, ein hausärztlicher Internist oder (im Falle eines Kindes) auch ein Kinderarzt, soweit das für nötig erachtet wird,  dass  ausschließlich  unsere Praxis aufgesucht wird, einen Überweisungsschein mit der einfachen Kennzeichnung „Hausarztvermittlungsfall“  ausstellen.

Hausarztvermittlungsfall-Patienten  können vormittags am Montag, Mittwoch oder Freitag oder nachmittags am Montag und Dienstag zwischen 16 Uhr und 17.15  Uhr oder am Donnerstag zwischen 16  Uhr und 18.15 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung in unsere offene Akutsprechstunde kommen.