FAQs zur Hautkrebsvorsorge
Wird die Hautkrebsvorsorge von den Krankenversicherungen bezahlt?
Alle gesetzlichen Krankenkassen vergüten die Hautkrebsvorsorge bei Patienten über 35 Jahre alle 2 Jahre. Zahlreiche Krankenkassen bieten sinnvoller Weise ihren Versicherten auch schon die Möglichkeit der Hautkrebsvorsorge unter 35 Jahren. Gern informieren wir Sie darüber, welche gesetzlichen Krankenkassen sich hierfür bereit erklärt haben.
Wie oft sollte man zur Hautkrebsvorsorge gehen?
Zur allgemeinen Hautkrebsvorsorge zählt ein konsequenter Sonnenschutz durch Vermeidung längerer direkter Sonneneinstrahlung sowie die Anwendung von Lichtschutzmitteln (Lichtschutzfaktor 50).
Wichtige Meldung
Ausgenommen von unserem aktuellen Annahmestopp für gesetzlich versicherte Patienten sind unsere Privatambulanz, Ästhetikpatienten, Laserpatienten, Radiowellenpatienten, Stammpatienten sowie „Hausarztvermittlungsfälle“. Diese Patienten können weiterhin ohne feste Terminvereinbarung in unsere offene Sprechstunde kommen.
Aus Qualitätsgründen können wir wegen unserer Tätigkeitsschwerpunkte “Lasertherapie”, “Ästhetische Dermatologie” und “Phlebologie” leider bis auf weiteres gesetzlich versicherte Patienten, die keine regelmäßigen Stammpatienten bei uns sind, nur dann...
Medizinisches Versorgungszentrum Dres. Raulin GmbH
Tätigkeitsschwerpunkte:
Lasertherapie und Ästhetisch-kosmetische Dermatologie
Kaiserstraße 104
76133 Karlsruhe
Telefon: (0721)-4647 800
Fax: (0721)-4647 808