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FAQs zur Hautkrebsvorsorge

Die Informationen, die Sie hier finden, sind unsere Antworten auf häufige Fragen unserer Patienten. Diese Hinweise sollen Ihnen erste wichtige Informationen liefern und das weitere Surfen im Internet ersparen, ersetzen aber keinesfalls ein persönliches Gespräch. Hierfür stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wird die Hautkrebsvorsorge von den Krankenversicherungen bezahlt?
Die Hautkrebsvorsorge wird von allen privaten Krankenversicherungen in der notwendigen Häufigkeit erstattet.

Alle gesetzlichen Krankenkassen vergüten die Hautkrebsvorsorge bei Patienten über 35 Jahre alle 2 Jahre. Zahlreiche Krankenkassen bieten sinnvoller Weise ihren Versicherten auch schon die Möglichkeit der Hautkrebsvorsorge unter 35 Jahren. Gern informieren wir Sie darüber, welche gesetzlichen Krankenkassen sich hierfür bereit erklärt haben.

Wie oft sollte man zur Hautkrebsvorsorge gehen?
Das hängt sehr von Ihrem individuellen Risiko ab. Bei niedrigem Hautkrebsrisiko reicht eine Kontrolle in zweijährigen Abständen in der Regel aus. Bei höherem Risiko (wenn Sie z. B. bereits Hautkrebs hatten, in der Familie eine Melanomerkrankung besteht, Sie sehr viele oder sehr große Leberflecken haben oder Sie von sichtbaren Sonnenschäden betroffen sind), sind z. T. Kontrollen in kürzeren Intervallen sinnvoll. Es gilt der Grundsatz: Je höher das Lebensalter, desto engmaschiger sollten Hautkrebsvorsorgeuntersuchungen erfolgen. Wir beraten Sie nach einer Untersuchung individuell, was hier Ihr persönliches Zeitfenster ist.

Zur allgemeinen Hautkrebsvorsorge zählt ein konsequenter Sonnenschutz durch Vermeidung längerer direkter Sonneneinstrahlung sowie die Anwendung von Lichtschutzmitteln (Lichtschutzfaktor 50).

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Wichtige Meldung

Von unserem Annahmestopp für gesetzlich versicherte Patienten ausgenommen sind Patienten unserer Privatambulanz, Ästhetikpatienten, Laserpatienten, Radiowellenpatienten, Stammpatienten sowie Hausarztvermittlungsfälle. Diese Patienten haben weiterhin die Möglichkeit, ohne vorherige Terminvereinbarung unsere offene Sprechstunde zu besuchen.

Aufgrund unserer Tätigkeitsschwerpunkte in Lasertherapie, Ästhetischer Dermatologie und Phlebologie können wir gesetzlich versicherte Patienten, die keine regelmäßigen Stammpatienten sind, nur in bestimmten Fällen behandeln. Diese Fälle umfassen: - Lasertherapie -...

Medizinisches Versorgungszentrum Dres. Raulin GmbH

Tätigkeitsschwerpunkte:
Lasertherapie - minimalinvasive Krampfaderbehandlung - Ästhetische Dermatologie

Kaiserstraße 104
76133 Karlsruhe
Telefon: (0721)-4647 800
Fax: (0721)-4647 808