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FAQs zur Hautkrebsvorsorge

Die Informationen, die Sie hier finden, sind unsere Antworten auf häufige Fragen unserer Patienten. Diese Hinweise sollen Ihnen erste wichtige Informationen liefern und das weitere Surfen im Internet ersparen, ersetzen aber keinesfalls ein persönliches Gespräch. Hierfür stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wird die Hautkrebsvorsorge von den Krankenversicherungen bezahlt?
Die Hautkrebsvorsorge wird von allen privaten Krankenversicherungen in der notwendigen Häufigkeit erstattet.

Alle gesetzlichen Krankenkassen vergüten die Hautkrebsvorsorge bei Patienten über 35 Jahre alle 2 Jahre. Zahlreiche Krankenkassen bieten sinnvoller Weise ihren Versicherten auch schon die Möglichkeit der Hautkrebsvorsorge unter 35 Jahren. Gern informieren wir Sie darüber, welche gesetzlichen Krankenkassen sich hierfür bereit erklärt haben.

Wie oft sollte man zur Hautkrebsvorsorge gehen?
Das hängt sehr von Ihrem individuellen Risiko ab. Bei niedrigem Hautkrebsrisiko reicht eine Kontrolle in zweijährigen Abständen in der Regel aus. Bei höherem Risiko (wenn Sie z. B. bereits Hautkrebs hatten, in der Familie eine Melanomerkrankung besteht, Sie sehr viele oder sehr große Leberflecken haben oder Sie von sichtbaren Sonnenschäden betroffen sind), sind z. T. Kontrollen in kürzeren Intervallen sinnvoll. Es gilt der Grundsatz: Je höher das Lebensalter, desto engmaschiger sollten Hautkrebsvorsorgeuntersuchungen erfolgen. Wir beraten Sie nach einer Untersuchung individuell, was hier Ihr persönliches Zeitfenster ist.

Zur allgemeinen Hautkrebsvorsorge zählt ein konsequenter Sonnenschutz durch Vermeidung längerer direkter Sonneneinstrahlung sowie die Anwendung von Lichtschutzmitteln (Lichtschutzfaktor 50).

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Wichtige Meldung

Ausgenommen von unserem  aktuellen Annahmestopp für gesetzlich versicherte Patienten  sind unsere Privatambulanz, Ästhetikpatienten, Laserpatienten, Radiowellenpatienten, Stammpatienten sowie „Hausarztvermittlungsfälle“. Diese  Patienten können   weiterhin ohne feste Terminvereinbarung in unsere offene Sprechstunde kommen.

Aus Qualitätsgründen  können wir wegen unserer Tätigkeitsschwerpunkte “Lasertherapie”, “Ästhetische Dermatologie” und “Phlebologie” leider bis auf weiteres gesetzlich versicherte Patienten, die keine regelmäßigen Stammpatienten bei uns sind, nur dann...

Medizinisches Versorgungszentrum Dres. Raulin GmbH

Tätigkeitsschwerpunkte:
Lasertherapie und Ästhetisch-kosmetische Dermatologie

Kaiserstraße 104
76133 Karlsruhe
Telefon: (0721)-4647 800
Fax: (0721)-4647 808