
FAQs zur Hautkrebsvorsorge
Wird die Hautkrebsvorsorge von den Krankenversicherungen bezahlt?
Alle gesetzlichen Krankenkassen vergüten die Hautkrebsvorsorge bei Patienten über 35 Jahre alle 2 Jahre. Zahlreiche Krankenkassen bieten sinnvoller Weise ihren Versicherten auch schon die Möglichkeit der Hautkrebsvorsorge unter 35 Jahren. Gern informieren wir Sie darüber, welche gesetzlichen Krankenkassen sich hierfür bereit erklärt haben.
Wie oft sollte man zur Hautkrebsvorsorge gehen?
Zur allgemeinen Hautkrebsvorsorge zählt ein konsequenter Sonnenschutz durch Vermeidung längerer direkter Sonneneinstrahlung sowie die Anwendung von Lichtschutzmitteln (Lichtschutzfaktor 50).
Wichtige Meldung
Von unserem Annahmestopp für gesetzlich versicherte Patienten ausgenommen sind Patienten unserer Privatambulanz, Ästhetikpatienten, Laserpatienten, Radiowellenpatienten, Stammpatienten sowie Hausarztvermittlungsfälle. Diese Patienten haben weiterhin die Möglichkeit, ohne vorherige Terminvereinbarung unsere offene Sprechstunde zu besuchen.
Aufgrund unserer Tätigkeitsschwerpunkte in Lasertherapie, Ästhetischer Dermatologie und Phlebologie können wir gesetzlich versicherte Patienten, die keine regelmäßigen Stammpatienten sind, nur in bestimmten Fällen behandeln. Diese Fälle umfassen: - Lasertherapie -...
Medizinisches Versorgungszentrum Dres. Raulin GmbH
Tätigkeitsschwerpunkte:
Lasertherapie - minimalinvasive Krampfaderbehandlung - Ästhetische Dermatologie
Kaiserstraße 104
76133 Karlsruhe
Telefon: (0721)-4647 800
Fax: (0721)-4647 808