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FAQs zu Lasertypen

Was muss ich vor einer Laserbehandlung beachten?

Vor einer Laserbehandlung sollte bei den meisten Indikationen die Haut im zu behandelnden Gebiet möglichst wenig gebräunt sein. Die Haut würde sonst einen zu großen Anteil der Laserenergie aufnehmen und gereizt oder sogar geschädigt werden. Die für das Lasern störende Bräunung der Haut kann beispielsweise durch das Auftragen eines Sun-Blockers (Faktor 50) oder bei kleineren Arealen durch Abkleben (z.B. Pflaster) verhindert werden.

Warum empfehlen wir in bestimmten Fällen Patienten, die zum Lasern zu uns kommen, Probebehandlungen durchzuführen?
Nicht in jedem Fall kann von vornherein ein gutes Ergebnis prognostiziert werden. Hier helfen Ihnen und uns Probebehandlungen, um entscheiden zu können, ob eine endgültige Lasertherapie Sinn macht bzw. sich die erhofften Ergebnisse erzielen lassen. Beispiele sind hierfür Syringome, bestimmte Narben, Couperose und viele andere Indikationen mehr.
Ist der Laser das Wundermittel bei der Behandlung von ausgedehnten alten Verbrennungsnarben oder von ausgeprägten Keloiden?
Leider lassen sich nicht alle Narben gut mit dem Laser behandeln. Es gibt hier viele strukturelle, farbliche und individuelle Unterschiede, die sich dann auch in den Behandlungsergebnissen widerspiegeln. Hier empfehlen wir in den meisten Fällen erst einmal 1-3 Probesitzungen eines kleinen Areals, um den Effekt abschätzen zu können. Insbesondere ausgedehnte Verbrennungs-/Verbrühungsnarben lassen sich nur sehr bedingt verbessern. Erreichbar sind Verbesserungen der Hautstruktur, eine Farboptimierung und vielfach insbesondere eine Reduzierung des Juckreizes.
Welche Laserleistungen werden von den Krankenkassen bezahlt?
Von den privaten Krankenversicherungen werden in der Regel alle medizinisch indizierten und von uns angebotenen Laseranwendungen (medizinisch indizierte Haarentfernung, Sinus pilonidalis, Akne inversa, Rosazea, Teleangiektasien, Entfernung von Altersflecken usw.) übernommen. Ausgenommen hiervon ist natürlich die Behandlung von Falten. Von gesetzlichen Krankenkassen werden Laserleistungen in den meisten Fällen nur nach Einzelfallentscheidung vergütet. Bei gesetzlich versicherten Patienten wird auf ärztliches Attest nach Rücksprache mit den Krankenkassen oder dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen in besonderen Fällen die Entfernung von Tätowierungen erstattet. Gleiches gilt für die Entfernung von Schmutzeinsprengungen oder Schmauchverletzungen, entstellenden Gesichtsnarben, schweren Aknenarben im Gesicht sowie extremer Gesichtsbehaarung (insbesondere auch bei Transidentität). Bei der Behandlung von Feuermalen (Naevus flammeus) und Blutschwämmen (Hämangiomen) fühlen wir uns dem Eid des Hippokrates verpflichtet und führen aus ethisch-medizinischen Gründen immer noch die Behandlung auch bei gesetzlich versicherten Patienten durch, auch wenn dies nicht annähernd kostendeckend ist.
Wie viele Laserbehandlungen sind zum Erreichen eines optimalen Therapieerfolges erforderlich und in welchen Abständen sollten die Sitzungen durchgeführt werden?
Bei den folgenden Angaben handelt es sich nur um Durchschnittswerte. Aufgrund der individuellen Gegebenheiten bestehen erhebliche Schwankungsbreiten, sowohl in Bezug auf die Behandlungshäufigkeit als auch auf die Anzahl der Sitzungen.

  • Laserepilationen im Bereich des Gesichtes, der Bikinizone oder der Achselregion: 5 bis 12 Sitzungen in etwa monatlichen Abständen.
  • Altersflecken: 1-3 Sitzungen in monatlichen Abständen.
  • Laientätowierungen: 3-8 Sitzungen in vier- bis sechswöchigen Abständen.
  • Profitätowierungen: 10-20 Sitzungen in sechs- bis achtwöchigen Abständen.
  • Couperosis (Äderchen im Gesicht): 2-5 Sitzungen in mindestens drei- bis achtwöchigen Abständen.
  • Feuermale: 4-10 Sitzungen in etwa dreimonatigen Abständen.
  • Blutschwämmchen: 2-10 Sitzungen in zwei- bis dreiwöchigen bis dreimonatigen Abständen (die Behandlung sollte so früh wie möglich erfolgen).
  • Gesichtsfältchen: In der Regel eine Laserbehandlung. Wir drehen das Rad der Zeit um einige Jahre zurück und sorgen dann dafür, dass es langsamer läuft. Wenn eher eine moderate Vorgehensweise mit reduzierten Begleitreaktionen gewünscht wird, sollten 4-5 milde Sitzungen einkalkuliert werden.
  • Aknenarben im Gesicht: 2-3 Sitzungen mit dem fraktionierten CO2-Laser
Was kostet eine Laserbehandlung?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Nichts ist so wichtig wie das persönliche Gespräch. Behandlungen, die aus medizinisch-ethischer Sicht fragwürdig oder auch wenig Erfolg versprechend sind, werden von uns überhaupt nicht durchgeführt.
Können "Leberflecken/Muttermale" oder "Altersflecken" mit dem Laser entfernt werden?

Die Entfernung von Altersflecken (Lentigo simplex) oder flachen Alterswarzen (Seborrhoische Keratosen) sind mit dem gütegeschaltetem Rubinlaser effektiv und nebenwirkungsarm möglich. Durch die extrem kurzen Einwirkzeiten wird das umliegende Gewebe nicht in Mitleidenschaft gezogen. Vorher sollte jedoch immer eine sorgfältige auflichtmikroskopische Beurteilung durch einen erfahrenen Dermatologen erfolgen. Anders sieht es bei der Behandlung von Leberflecken/Muttermalen (sogenannten Naevuszellnaevi) aus. Zum einen wegen fehlender Langzeiterfahrungen, zum anderen wegen des häufigen Wiederauftretens der Leberflecken nach Behandlung (Pseudomelanom oder ähnliche Rezidive) raten wir dringend von einer Lasertherapie von Leberflecken/Muttermalen ab.

Behandeln Sie auch in der heutigen Zeit der Budgetierung und Reglementierung immer noch Feuermale und Hämangiome?
Ja. Bei der Behandlung von Feuermalen (Naevus flammeus) und Blutschwämmen (Hämangiomen) fühlen wir uns dem Eid des Hippokrates verpflichtet und führen aus ethisch-medizinischen Gründen immer noch die Behandlung auch bei gesetzlich versicherten Patienten durch, auch wenn dies nicht annähernd kostendeckend ist.
Welche Möglichkeiten in der Psoriasis-Therapie bieten Sie neben der klassischen Salbenbehandlung an?

In der Psoriasis- und Vitiligo-Therapie sowie bei der Behandlung des kreisrunden Haarausfalls (Alopezia areata) besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Behandlung mit dem Excimer Laser. Allerdings lassen sich damit nur kleinere Areale gezielt behandeln, nicht aber, wenn ausgedehnte Körperflächen betroffen sind. Weitere Informationen erhalten Sie über die nachfolgenden Publikationen von uns (Übersichtsarbeit1 / Übersichtsarbeit2 / Psoriasis / Alopezia areata / Vitiligo). Wir haben die Möglichkeit, auch Ihnen diese Behandlungsoption zu eröffnen. Eine Abrechnung über private Krankenkassen ist möglich, so dass Ihnen keine zusätzlichen Kosten entstehen, die Ihre private Krankenkasse nicht übernimmt.

Warum empfiehlt es sich, sich in einer qualifizierten und von der Deutschen Dermatologischen Lasergesellschaft zertifizierten Hautarztpraxis behandeln zu lassen?

Hierfür sprechen mehrere entscheidende und gewichtige Gründe. Von einer dermatologischen Praxis, die der Deutschen Dermatologischen Lasergesellschaft www.ddl.de angehört, werden höchste Qualitäts-Standards erwartet. Die Mitarbeiter sind entsprechend ausgebildet und bestens geschult. Nur so können fatale Behandlungsfehler verhindert werden. Lesen Sie hier und hier Publikationen von uns zu Nebenwirkungen, Begleiterscheinungen und erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen.

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Wichtige Meldung

Ausgenommen von unserem  aktuellen Annahmestopp für gesetzlich versicherte Patienten  sind unsere Privatambulanz, Ästhetikpatienten, Laserpatienten, Radiowellenpatienten, Stammpatienten sowie „Hausarztvermittlungsfälle“. Diese  Patienten können   weiterhin ohne feste Terminvereinbarung in unsere offene Sprechstunde kommen.

Aus Qualitätsgründen  können wir wegen unserer Tätigkeitsschwerpunkte “Lasertherapie”, “Ästhetische Dermatologie” und “Phlebologie” leider bis auf weiteres gesetzlich versicherte Patienten, die keine regelmäßigen Stammpatienten bei uns sind, nur dann...

Medizinisches Versorgungszentrum Dres. Raulin GmbH

Tätigkeitsschwerpunkte:
Lasertherapie und Ästhetisch-kosmetische Dermatologie

Kaiserstraße 104
76133 Karlsruhe
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